EU-DSGVO

Abmahnsichere Funktionen
in cobra aktivieren

DSGVO-DATENSCHUTZ RECHTSSICHER NUTZEN

Bereits seit 18.05.2018, an dem die EU-DSGVO für alle Organisationen mit europäischer Marktumsetzung verbindlich wurde, ist die cobra Software bereits Datenschutz ready. Alle erforderlichen Funktionen sind vorhanden und warten darauf, dass der unternehmerisch Verantwortliche festlegt, wie welche der Rechtsvorschriften aus 99 Artikeln für die eigene Organisation aktiviert werden sollen.

Vereinfacht aufgeführt werden unter anderem folgende Artikel bei der Softwareanpassung berücksichtigt:

  • 12 Das Recht auf transparente Informationen inkl. der Zweckverwaltung
  • 13 Die Informationspflicht des Verantwortlichen
  • 14 Informationspflicht, auch wenn Daten bei Dritten erhoben werden
  • 15 Auskunftsrecht
  • 16 Recht auf Berichtigung

So sind künftig auch Blacklisteinträge, Löschpläne, die Quell- und Zweckangaben als auch die Sperrvermerkvarianten abmahnsicherer nutzbar. Ein Novum für Ihr E-Mail-Marketing.

Die cobra Experten beraten und unterstützen Sie – gerne auch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten – ohne selbst eine Rechtsberatung zu sein oder diese ersetzen zu wollen.

Der DSGVO-Tag gliedert sich üblicherweise wie folgt:

  1. Sensibilisierung zu den relevanten Themen
  2. Erklärung und Festlegung Ihrer künftigen DSGVO-Einstellungen
  3. Technische Einrichtung gemäß Ihrer Vorgaben
  4. Kurzeinweisung zur Nutzung der neuen Dialogfelder nach der Umsetzung